Wohnsitzabmeldung

Es wird empfohlen, den Meldezettel des Verstorbenen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde abzugeben (Polizeiwachzimmer, Meldeamt der Bezirkshauptmannschaft, Gemeindeamt), wobei ebenfalls eine Sterbeurkunde abzugeben ist.

Ist der/die Verstorbene mit einer anderen Person auf einem Meldezettel gemeinsam angeführt, so erfolgt die Ummeldung bei den genannten Stellen. Ist der oder die Verstorbene an mehreren Stellen gemeldet, so müssen alle Meldezettel abgegeben werden.


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