

Verlassenschaftsabwicklung über den Notar
Die Personenstandsbehörden sind verpflichtet, das für den Wohnort eines Verstorbenen zuständige Bezirksgericht vom Todesfall zu verständigen. Die Todesfallaufnahme wird durch den hiefür zuständigen öffentlichen Notar als Gerichtskommisär, in Ausnahmefällen vom zuständigen Gemeindeamt, errichtet.
Es empfiehlt sich, zur Todesfallsaufnahme – soweit vorhanden – folgende Unterlagen vorzubereiten und mitzubringen:
+ Namen, Adressen, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
+ Standesdokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
+ Staatsbürgerschaftsnachweis, Melde-zettel) des Verstorbenen
+ Letztwillige Verfügungen (Testament..)
+ Vormundschaftsdekrete, Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter
+ Letzte Pensionsabschnitte der/des Verstorbenen
+ Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass, Bank, Spar- und Wertpapierkonten, Vermögenssteuererklärung, Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchsauzüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabeverträge, Handelsregisterauszüge, KFZ-Papiere, etc.
+ Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses. Eine sorgfältige Vorbereitung der Todfallsaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren.








