Das Testament (Der letzte Wille)

Fehlt beim Tode eines Menschen ein Testament oder ein Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Nicht immer entsprechen diese gesetzlichen Regelungen den Vorstellungen der Verstorbenen. Häufig erben dann mehrere Personen und die Erfahrung zeigt, dass dies dann zu Auseinandersetzungen und Konflikten führt, welche oft langwierige und kostspielige Prozesse bedeuten.
Der „letzte Wille“ kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt werden. Ein Erbvertrag kann nur vor einem Notar geschlossen werden, ein Testament kann auch handschriftlich errichtet werden.

Beim Errichten eines handschriftlichen Testaments ist darauf zu achten, dass die Worte „Testament“ oder „Letzter Wille“ nicht fehlen, ebenso wie der vollständige Name, Ort und Datum der Ausstellung. Das Testament muss der Erblasser auf jeden Fall von Anfang bis zum Ende eigenständig, also selbst schreiben und unterschreiben.
Beim Errichten eines maschinegeschriebenen Testaments ist darauf zu achten, dass im Beisein von drei Zeugen das Testament unterzeichnet wird und diese Zeugen angeführt sind und ebenfalls unterschreiben.
Ein Testament kann jederzeit geändert, ergänzt oder neu abgefasst werden. Solche Neufassungen sind jedoch häufig Anlass zu Missverständnissen und deshalb ist es wichtig, in dem neu erfassten Testament niederzuschreiben, dass alle früheren Verfügungen widerrufen werden.

Ein handschriftliches Dokument kann in den eigenen Unterlagen – in einem verschlossenen oder nicht verschlossenen Briefumschlag – so aufbewahrt werden, dass es nach dem Tode gefunden wird und nicht verloren geht. Man kann das verschlossene Testament auch Angehörigen oder Freunden zur Aufbewahrung aushändigen oder beim Notar oder Rechtsanwalt hinterlegen.

Jeder der ein Testament verwahrt ist verpflichtet dieses nach dem Ableben des Erblassers beim Nachlassgericht abzuliefern. Es darf also nicht behalten werden, auch wenn das den Willen des Erblassers erfüllt.

Bei der Testamentserrichtung und - formulierung ist Ihnen ein Notar oder ein Rechtsanwalt gerne behilflich.
Alle diese Informationen erfolgen ohne Gewähr.


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