

Todesfall im Krankenhaus, im Pflege oder im Alterheisheim
Ein geliebter Mensch ist im Krankenhaus im Pflege oder im Altersheim verstorben. Sie finden hier den Ablauf bis zum Begräbnis. | Nachdem Sie über den Tod des Verstorbenen informiert wurden, bringen Sie die Kleidung des versorbenen ins Krankenhaus und holen Sie das Formular "Anzeige des Todes" ab. Bringen Sie jene Kleidungsstücke (ausgenommen Schuhe) mit den der Verschtorbene anlässlich der Einsargung bekleidet werden soll, in das Krankenshaus und holen Sie dort die Anzeige des Todes ab. Anschließend geben Sie die Anzeige des Todes beim zuständigen Standesamt ab. Die Anzeige des Todes und die darin enthaltene Todesbescheinigung dienen der Eintragung im Sterbebuch am Standesamt und beim Bestattungsunternehmen für die Durchführung der Bestattung. Größere Krankenhäuser übergeben die "Anzeige des Todes" in der Regel selbst dem zuständigen Standesamt, sie braucht daher nicht mehr zum Standesamt gebracht werden. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Verwaltung, wo Sie die Anzeige des Todes erhalten Auf Wunsch kann eine Totenbekleidung auch von dem Bestattungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Im Krankenhaus werden Kleider des Verstorbenen nur an engste Angehörige ausgehändigt. Schmuck, Bargeld usw. werden bis zur Verlassenschaftsverhandlung nicht ausgehändigt. Hinweis: Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen darf der Verstorbene erst dann bestattet werden, wenn die Totenbeschau sowie die Beurkundung des Todesfalles vorgenommen wurden. |
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