Todesfall an einem öffentlichen Ort

Tritt der Tod an einem öffentlichen Ort ein, werden Sie normalerweise vom zuständigen Sicherheitsdienst verständigt.

Dabei wird Ihnen mitgeteilt wohin der Verstorbene gebracht wurde. In den meisten Fällen wird der Verstorbene in das Gerichtsmedizinische Institut überstellt, wo die genaue Todesursache festgestellt wird. Obwohl der Zeitpunkt der Freigabe des Verstorbenen meist erst einige Tage nach Erhalt der Todesnachricht feststeht, empfiehlt es sich, unverzüglich mit dem Bestatter Kontakt aufzunehmen.

Bringen Sie die Bekleidung der Verstorbenen Person in das Gerichtsmedizinische Institut und holen Sie das Formular "Anzeige des Todes" ab.

Bringen Sie jene Kleidungsstücke (ausgenommen Schuhe), mit den der Verstorbene anlässlich der Einsargung bekleidet werden soll, in das Gerichtsmedizinische Institut und holen Sie dort die "Anzeige des Todes" ab, die Sie anschließend dem zuständigen Standesamt übergeben. Die "Anzheige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung" dienen der Eintragung im Sterbebuch am Standesamt und dem Bestatter für die Durchführung der Bestattung.

Hinweis: Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen darf der Verstorbene erst dann bestattet werden, wenn die Totenbeschau sowie die Beurkundung des Todesfalles vorgenommen wurden.
Zusammengefaßt
Todesfall an einem öffentlichen Ort
(z.B. auf der Strasse, in einem öffentlichen Gebäude)

Nach Erhalt der Todesnachricht durch die zuständigen Sicherheitsdienste:

Gerichtsmedizin Information über die Freigabe erhalten Sie am darauf folgenden Werktag nach der Überstellung in das Gerichtsmedizinische Institut. Die „Anzeige des Todes“ (für das zuständige Standesamt) erhalten Sie vom Gerichtsmedizinischen Institut. Abgabe der Bekleidung – ausgenommen Schuhe – für den Verstorbenen
Standesamt Beurkundung des Sterbefalles am nächsten Werktag bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt
Bestatter Organisation der Trauerfeier und Überführung der Verstorbenen Person
Folgende Unterlagen werden benötigt
Standesamt Persönliche Dokumente des Verstorbenen
Anzeige des Todes (vom Gerichtsmedizinischen Institut)
Lichtbildausweis des Anmelders wird empfohlen.
Bestatter Todesbescheinigung (vom Standesamt)
Grabdaten (neues oder vorhandenes Grab)
Polizzen von Lebens - oder Sterbeversicherungen z.B. Wiener Verein

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