Steuerliche Behandlung von Bestattungskosten

Aufwendungen für das Begräbnis werden steuerlich anerkannt.

Die Aufwendungen für das Begräbnis und für Grabgedenkzeichen können, sofern sie nicht im Nachlass oder durch Versicherungen, Sterbegeld etc. gedeckt werden nach Prüfung durch das zuständige Wohnsitzfinanzamt im laufenden Finanzjahr als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
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