Sterbeurkunde und Totenbeschauschein

Für die Ausstellung der Urkunde ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig. Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, für Pensionsantrag, eventuell Waisenrente, Beihilfen und dergleichen benötigt.

Sterbeurkunden

Für die Ausstellung der Urkunde ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig.
Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, für Pensionsantrag, eventuell Waisenrente, Beihilfen und dergleichen benötigt.

Auf Wunsch besorgen wir für Sie die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
Für die Ausfertigung einer Sterbeurkunde benötigt das Standesamt:

* Kirchl. Geburts- und Taufschein/standesamtliche Geburtsurkunde
* Heiratsurkunde der letzten Ehe
* Nachweis der Staatszugehörigkeit/Reisepass
* Nachweis des letzten Wohnsitzes (Meldezettel)
* Rechtskräftiger Scheidungsbeschluss/Sterbeurkunde
* Nachweis der Berechtigung zur Führung akademischer Grade
* Totenbeschauschein vom Totenbeschauarzt

Totenbeschauschein

Bei Sterbefällen in öffentlichen Krankenanstalten wird der Totenbeschauschein direkt an das zuständige Standesamt übermittelt.
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