

Glossar und Fachbegriffe
Die Anzeige des Todes
Sie wird vom Totenbeschauarzt ausgestellt und beinhaltet auch die ,,Todesbescheinigung". beim zuständigen Standesamt.
Benützungsrecht
Gräber auf den Städtischen Friedhöfen kann man nicht kaufen. Man erwirbt ein Nutzungsrecht (laut Friedhofsordnung eigentlich "Benützungsrecht") für einen bestimmten Zeitraum, wobei die Möglichkeit besteht, die Nutzungsdauer zu verlängern.
Benützungsberechtigter ist somit derjenige, der das Grab mit der ersten Bezahlung erworben hat. Das Benützungsrecht kann vererbt, nicht jedoch verkauft oder verschenkt werden.
Abschrift aus dem Sterbebuch
Diese wird gebührenpflichtig vom Standesamt ausgestellt und wird für die verschiedenen Abmeldungen (Versicherungen) benötigt. Es empfiehlt sich, eine ausreichende Anzahl ausstellen zu lassen.
Behandlungsschein (Arzt)
Der Totenbeschauarzt benötigt zur Beurteilung der Todesursache den ärztlichen Behandlungsschein. Den Behandlungschein erhalten Sie vom behandelnden Arzt des Verstorbenen.
Beurkundung am Standesamt
Bitte lassen Sie nach der Totenbeschau die Eintragung ins Sterbebuch bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt vornehmen. Zur Anzeige an das Standesamt sind in folgender Reihenfolge verpflichtet:
Ehegattin/Ehegatte oder sonstige Familienangehörige
der letzte Unterkunftgeber
sonstige Personen, die vom Tod auf Grund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben
Für die Zuständigkeit des Standesamtes bestimmend ist der Ort, an dem der Tod eingetreten ist. Die Beurkundung des Sterbefalles am Standesamt kann werktags (Montag bis Freitag) in der Zeit von 7.30 bis 14.30 Uhr und am Donnerstag durchgehend bis 17.30 Uhr erfolgen.
Depoterlag
Jeder kann seine Bestattung bereits zu Lebzeiten vertraglich regeln. Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, dass alle Bestattungsdetails und Wünsche zu Lebzeiten festgelegt werden und ein Kostenvoranschlag nach eigenen Vorstellungen erstellt wird. Dadurch wird den Hinterbliebenen die Entscheidung sowie die Sorge um die Durchführung der Bestattung und deren Kosten abgenommen.
Hier gibt es einige Anbieter:Zur Absicherung der Bestattungsvorsorge bietet die BESTATTUNG WIEN folgendes an:
Die Vorsorge bei der BESTATTUNG WIEN als sogenannter Lebzeitenauftrag (Depoterlag)
Die Vorsorge durch den "Wiener Verein"
Fehlgeburt
Eine Totgeburt mit einem Körpergewicht von weniger als 500 Gramm wird als Fehlgeburt bezeichnet. In diesem Fall erfolgt zwar die Totenbeschau, aber keine Beurkundung am Standesamt. Für die Durchführung der Bestattung genügt in diesem Fall der vom Totenbeschauarzt ausgestellte "Leichenbegleitschein", der Leichenbegleitschein ist dem Bestatter zu übergeben.
Die Beisetzung eines fehlgeborenen Kindes ist auf Wunsch und eigene Kosten in einem Familiengrab möglich. Andernfalls wird die Asche in einer Sammelgrabstelle ("Babyfriedhof"), die als Gedenkstätte für Angehörige dient, beigesetzt.
Freigabe
Wenn der Totenbeschauarzt die Todesursache nicht eindeutig feststellen kann, wird der Verstorbene (zur Bestattung) nicht freigegeben, sondern zuerst in das Gerichtsmedizinische Institut zur Obduktion überführt, wo die genaue Todesursache festgestellt werden kann. Der Verstorbene wird dann freigegeben. In diesem Fall wird dort die Anzeige des Todes ausgestellt.
Babyfriedhof
Die Beisetzung eines fehlgeborenen Kindes ist auf Wunsch und eigene Kosten in einem Familiengrab möglich. Andernfalls wird die Asche in einer Sammelgrabstelle auf dem Wiener Zentralfriedhof in der Gruppe 35B ("Babyfriedhof"), die als Gedenkstätte für Angehörige dient, beigesetzt.
Kondolenz
Kondolenzbesuche sollte man, wenn sie nicht ortsüblich sind, unterlassen oder nur dann abstatten, wenn die Angehörigen Hilfe benötigen. Jedoch sollte jeder Empfänger einer Todesanzeige sein Beileid durch ein Kondolenzschreiben ausdrücken. Nimmt man persönlich an der Trauerfeier teil, entfällt das Beileidsschreiben. In diesem Fall drückt man den Angehörigen sein Beileid entweder beim Betreten des Aufbahrungsraumes, nach dem stillen Gedenken vor dem Sarg und/oder an der Grabstelle nach dem Ende der Trauerfeier aus. Wenn nicht auf der Parte ausdrücklich vermerkt ist, dass von Beileidsbezeigungen überhaupt (oder bei der Aufbahrung bzw. am Grab) abzusehen ist, wird man, wenn sich die Angehörigen im Aufbahrungsraum oder im Bereich der Grabstelle entsprechend aufstellen, davon ausgehen können, dass Beileidsbekundungen erwünscht sind.
Kondukt
Unter Kondukt wird das feierliche Tragen des Sarges von der Aufbahrungshalle zur Grabstelle verstanden. Der mit dem Bahrtuch bedeckte Sarg wird dabei gemeinsam mit den Blumenspenden der engsten Angehörigen mit einem Bahrwagen oder einem Elektrokonduktwagen zur Grabstelle geführt, wobei sich die Reihenfolge, in der die Trauergäste am Kondukt teilnehmen, nach ihrer familiären Bindung zum Verstorbenen sowie nach ihrer gesellschaftlichen Stellung richtet.
Lebzeitenauftrag
Jeder kann seine Bestattung bereits zu Lebzeiten vertraglich regeln. Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, dass alle Bestattungsdetails und Wünsche zu Lebzeiten festgelegt werden und ein Kostenvoranschlag nach eigenen Vorstellungen erstellt wird. Dadurch wird den Hinterbliebenen die Entscheidung sowie die Sorge um die Durchführung der Bestattung und deren Kosten abgenommen.
Leichenbegleitschein
Diesen vom Totenbeschauarzt ausgestellten Schein benötigt die Bestattung für den Transport. Übergeben Sie ihn bitte bei der Abholung des Verstorbenen dem Abholpersonal.
Nachruf
Nachrufe werden üblicherweise nur bei Trauerfeiern ohne religiöse Zeremonie gehalten. Wird die Trauerfeier nach christlichem Ritus abgehalten, hängt es von der Art der Bestattung (z. Beispiel Erd oder Feuerbestattung) ab, ob die Einsegnung nur im Aufbahrungsraum oder auch an der Grabstelle erfolgt.
Obduktion
Wenn der Totenbeschauarzt die Todesursache nicht eindeutig feststellen kann, wird der Verstorbene noch nicht freigegeben, sondern zuerst in das Gerichtsmedizinische Institut zur Obduktion überführt, wo die genaue Todesursache festgestellt werden kann.
Parte (Traueranzeige)
Der "Partezettel", die schriftliche Mitteilung über einen Todesfall, fast immer mit der Bekanntgabe von Ort und Zeitpunkt des Begräbnisses verbunden, leitet seinen Namen vom französischen Ausdruck "Faire part", das heißt "anzeigen", ab und dürfte vermutlich Ende des 17. Jahrhunderts entstanden sein. Er ist an keine bestimmte Person gerichtet, sondern wird den Empfängern einzeln zugesandt.
Sterbeurkunde
Dieses Dokument ist ein verkürzter Auszug der betreffenden Sterbebucheintragung (Abschrift aus dem Sterbebuch). Eine Ausfertigung für Amtswege ist nicht erforderlich.
Thanatopraxie
ist ein Kunstbegriff, der Thanatos (griechisch: Gott des Todes, Bruder des Hypnos) mit dem praktischen Begriff der Handhabung verbindet. Durch eine thanatopraktische Behandlung ist es für die Hinterbliebenen möglich, unbesorgt und in Ruhe vom Verstorbenen - auch am offenen Sarg - Abschied zu nehmen.
Todesbescheinigung (rosa Schein)
Diese Bescheinigung übergeben Sie bitte der Bestattung, da nur dann die Durchführung der Bestattung und/oder die Überführung durchgeführt werden kann.
Todesbestätigung
Sie ist gebührenfrei und dient zur Abmeldung der Sozialversicherung bzw. zur Geltendmachung eines eventuellen Bestattungskostenbeitrages.
Totgeburt
Bei einer Totgeburt mit einem Körpergewicht von mindestens 500 Gramm sind die Totenbeschau und die Beurkundung am Standesamt erforderlich. Bei der Beurkundung einer Totgeburt besteht die Möglichkeit, die für das Kind allenfalls vorgesehenen und bekannt gegebenen Vornamen in die Sterbeurkunde einzutragen.








