

Die Erdbestattung
Die Erdbestattung erfolgt in verschiedenen Grabarten: Familien - oder Einzelgräber, Grüfte.
Bestattungsanlagen (Friedhöfe sowie Begräbnisstätten,z. B. Beisetzungskapellen) müssen
von der Bezirksverwaltungbehörde genehmigt sein und regelmäßig überprüft werden.
Friedhöfe befinden sich im Besitz der Gemeinden oder anerkannter Religionsgemeinschaften und werden von diesen verwaltet. Bestattungsanlagen sind häufig im Privatbesitz. Für Friedhöfe gilt eine eigene Friedhofsverordnung.
Die Erdbestattung kann in verschiedenen Grabarten erfolgen:
Einzelgräber und Familiengräber – Grüfte, u. a.
Bei Einzel- und Familiengräber wird der Sarg in der Erde am Friedhof in einer Tiefe zwischen 1,80 und 2,80 Metern beigesetzt.
Die Ruhefristen unterliegen der Friedhofsordnung.
Bei der Errichtung der Grabstätte müssen die Bestimmungen der Friedhofsordnung berücksichtigt werden, meist ist die Genehmigung der Friedhofsverwaltung
mit Planvorlage einzuholen.
Die römisch-katholische Kirche hat als Folge der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils den Begräbnisritus für Erd- und Feuerbestattungen gleichgestellt.








