Die Erdbestattung

Die Erdbestattung erfolgt in verschiedenen Grabarten: Familien - oder Einzelgräber, Grüfte.
Bestattungsanlagen (Friedhöfe sowie Begräbnisstätten,z. B. Beisetzungskapellen) müssen
von der Bezirksverwaltungbehörde genehmigt sein und regelmäßig überprüft werden.

Friedhöfe befinden sich im Besitz der Gemeinden oder anerkannter Religionsgemeinschaften und werden von diesen verwaltet. Bestattungsanlagen sind häufig im Privatbesitz. Für Friedhöfe gilt eine eigene Friedhofsverordnung.

Die Erdbestattung kann in verschiedenen Grabarten erfolgen:

Einzelgräber und Familiengräber – Grüfte, u. a.
Bei Einzel- und Familiengräber wird der Sarg in der Erde am Friedhof in einer Tiefe zwischen 1,80 und 2,80 Metern beigesetzt.
Die Ruhefristen unterliegen der Friedhofsordnung.
Bei der Errichtung der Grabstätte müssen die Bestimmungen der Friedhofsordnung berücksichtigt werden, meist ist die Genehmigung der Friedhofsverwaltung
mit Planvorlage einzuholen.
Die römisch-katholische Kirche hat als Folge der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils den Begräbnisritus für Erd- und Feuerbestattungen gleichgestellt.

« zurückdiese Seite drucken?diese Webseite weiterempfehlen?

Suche

Newsletter

Verstorbene
in Ihrer Region per Email erhalten
Newsletter abonnieren »

Umfrage

Finden Sie diese
Plattform interessant
und hilfreich?
Ja, ich werde die Plattform gerne weiter empfehlen
Nein, ich sehe keinen Bedarf für so eine Plattform
aktuellen Stand anzeigen »